Das Gericht musste sich mit der Verfassungsbeschwerde befassen, wollte sich vielleicht inhaltlich nicht damit auseinander setzen…

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zum Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie für unzulässig erklärt. Die Pressemitteilung zum Beschluss sagt, die Begründung genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Was heißt das für die Branche der Zeitarbeitsunternehmen? Die Branche darf sich als Kollateralschaden eines Gesetzes sehen, das aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen bei Fleischkonzernen und deren Werkvertrags-Subunternehmer erlassen wurde. Sie hat das Bundesverfassungsgericht angerufen und wurde nicht gehört. Aber: Nach der Verfassungsbeschwerde ist vor der Verfassungsbeschwerde. Eine inhaltliche Bewertung hat nicht stattgefunden.

Vielleicht war das Thema noch nicht wichtig genug. Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat viele Baustellen und weil in der Zeitarbeit weniger als 3 Prozent der Sozialversicherungspflichtig Beschäftigten angestellt sind, könnte man meinen: Ach, die paar Prozent. Aber die Zeitarbeit gehört zum modernen Arbeitsmarkt dazu. Genau wie Freelancer und Soloselbständige. Und genau wie die Zeitarbeit haben Freelancer und Soloselbständige mit rechtlichen Hürden zu kämpfen, die es für Unternehmen und Menschen in anderen Branchen nicht gibt. Mit dem modernen Arbeitsmarkt ist es manchmal wie mit dem Umweltschutz und mit der Digitalisierung: Finden erst mal alle gut. Mit Details mag sich außer Experten kaum jemand auseinandersetzen. Und mutige Entscheidungen für eine bessere Zukunft bleiben aus. Und das, obwohl es gute Konzepte gibt. Beim nächsten Mal also wenigstens anhören und zur Verhandlung zulassen, bitte! Übrigens: Die Medienberichte über schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung bei Tönnies setzen sich fort.

Hintergrund zu dem Thema:

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet seit 1. April 2021 die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie und war bereits vor seinem Inkrafttreten von Arbeitsmarktexperten und Personaldienstleistern heftig kritisiert worden. Die Verfassungsbeschwerde wurde von Timepartner und dem Unternehmerbündnis Zeitarbeit initiiert und von den Branchenverbänden Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) gemeinsam unterstützt. Als rechtlicher Vertreter konnte der renommierte Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, gewonnen werden.

Auslöser für das Gesetz waren Corona-Ausbrüche im Juni 2020 mit hohen Fallzahlen bei Großbetrieben in der Fleischwirtschaft, begünstigt durch schlechte Arbeits- und Wohnbedingungen bei den Werkvertragsdienstleistern. Mit der Zeitarbeitsbranche hatte das nichts zu tun. Die Zeitarbeit wurde trotz fundierter Proteste mit Werkverträgen in einen Topf geworfen, sowohl in der Berichterstattung als auch vom Gesetzgeber, da sind sich die Partner des Unternehmerbündnis Zeitarbeit einig. Dabei gehören die Arbeitsplätze in der Arbeitnehmerüberlassung zu denjenigen in Deutschland, die am strengsten kontrolliert werden.